Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

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Schwerstkranke und sterbende Menschen werden in der Regel von Angehörigen und Nahestehenden betreut. Reicht diese Hilfe und Unterstützung nicht mehr aus und nimmt die Pflegebedürftigkeit zu, muss geprüft werden, ob Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen. Dafür muss ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden – ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kommt ins Haus und prüft, wie groß der Hilfebedarf ist. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe bewilligt, er erhält die entsprechenden Leistungen. Dabei kann selbst entschieden werden, in welcher Form die Leistungen der in Anspruch genommen werden: Als Geldleistung, Sachleistung oder in Kombination beider Leistungen.

Bei einigen Menschen können zwischen Diagnose und Tod unter Umständen Monate und Jahre vergehen, sie haben darum Anspruch auf eine palliative (Leiden lindernde) Grundversorgung und Beratung. Dies übernimmt in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt. Wenn die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist, eine Heilung der Erkrankungen nicht mehr möglich oder von Patientenseite nicht mehr erwünscht ist, haben die Patient: innen Anspruch eine ambulante palliative Behandlung. 
Es gibt zwei Stufen der Palliativversorgung:

- Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) und

- Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)


Allgemeine ambulante Palliativversorgung - AAPV

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV), die vorrangig durch den Hausarzt oder einen niedergelassenen Facharzt erfolgt, schließt die Lücke zwischen der "normalen" ärztlichen Versorgung und spezialisierten ärztlichen Angeboten. Sie ist im Hospiz- und Palliativgesetz festgeschrieben, das eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung vorsieht.
Anspruch auf diese Leistung der Krankenkassen haben schwerstkranke und sterbende Menschen, deren Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate begrenzt, die Voraussetzungen für eine Spezialisierte ambulante Paliativversorgung aber (noch) nicht erfüllt sind.

Ärztlicherseits geht es bei der AAPV vor allem um die Ermittlung des individuellen palliativen Bedarfs, so zum Beispiel für eine geeignete Schmerztherapie. Außerdem koordiniert der Arzt die medizinische und pflegerische Versorgung, insbesondere in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Therapeuten oder Hospizen.
Zu den ärztlichen Angeboten gehören Hausbesuche sowie telefonische Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft auch außerhalb der Sprechstundenzeiten. Je nach Bedarf auch längere Telefonate mit dem Pflegepersonal, dem ärztlichem Bereitschaftsdienst oder mit Angehörigen auch außerhalb der Sprechstunden.


Spezialisierte ambulante Palliativversorgung - SAPV

Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung haben Anspruch auf eine so genannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination und Beratung. Schwerkranke und sterbende Menschen können so auch in der häuslichen Umgebung betreut werden. Die SAPV muss durch den behandelnden Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt verordnet werden.


Ambulante Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste begleiten unheilbar kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige und Nahestehenden in den letzten Lebensmonaten oder -wochen. Oft werden die Hinterbliebenen auch noch in der Zeit der Trauer begleitet.
Die Sterbebegleitung wird zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus angeboten. Einige Hospizdienste in Berlin haben sich auf die Begleitung von speziellen Gruppen wie Hochbetagte, an AIDS-Erkrankte oder schwerstkranke, sterbende Kinder und Jugendliche und deren Familien spezialisiert.