Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

ZENTRALE ANLAUFSTELLE HOSPIZ

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Berliner Notfallverfügung

Die Berliner Notfallverfügung ist eine Ergänzung zur normalen Patientenverfügung, die es seit 2019 im Land Berlin gibt. Sie gibt Menschen die Möglichkeit, in einem kurzen und überschaubaren Dokument ihren Willen zur medizinischen Behandlung im Notfall festzuliegen. In dieser Verfügung werden vier Therapieziele formuliert, zwischen denen sich der Betroffene entscheiden soll und das im akuten Notfall dem Notarzt vorgelegt wird.
Wichtig ist, dass bei der Erstellung zumindest ein betreuender Facharzt eingebunden wurde. Er bestätigt durch seine Unterschrift, dass er zu den Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen beraten und an der Erstellung der Notfallverfügung mitgewirkt hat. Wenn der Nachweis einer entsprechenden Beratung fehlt, kann ein Notarzt vermuten, dass der Betroffene nicht genau wusste, wofür oder gegen welche Maßnahmen er sich entschieden hat un das Dokument ist nicht bindend für ihn.

Die vier Therapieziele in der Notfallverfügung

  • Maximaltherapie/Krankenhaus und Intensivtherapie
  • Krankenhaus ohne Intensivtherapie, keine Reanimation (REA)
  • Kein Krankenhaus, keine REA, vor-Ort-Therapie
  • ausschließlich palliative Behandlung vor Ort

Berliner Notfallverfügung (Docx - Formularversion)

Berliner Notfallverfügung (PDF – ohne Formularfunktion)

Barrierefreie Berliner Notfallverfügung (PDF)

Sondertelefon zur Berliner Verfügung für Notfälle

Durch die Covid-19-Pandemie wuchs und wächst die Sorge der Menschen in Berlin um die eigene Gesundheit, aber auch um die ihrer Nahestehenden. Vor diesem Hintergrund hat die Zentrale Anlaufstelle Hospiz eine Sondernummer für Beratungen zum Thema Vorsorge geschaltet.
Das zusätzliche Angebot richtet sich insbesondere an Menschen ab 60 Jahren und bietet den Service, Fragen und Anliegen klären zu können sowie (unter Einbezug von Ärzt:innen) Vorsorgedokumente zu erstellen.

Hierzu gehören eine Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und/oder die Berliner Verfügung für Notfälle, siehe Download. Über die Hotline ist es möglich, sich für eine zeitnahe telefonische Eins-zu-Eins-Beratung anzumelden. Relevante Unterlagen werden vorab zugesandt. Das Angebot ist kostenlos!

Sondernummer:    40 71 11 14 für Über-60jährige

Beratungszeiten:   Mo bis Fr von 9:00-15:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeit ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Die Berater:innen rufen am folgenden Werktag zurück.