Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

ZENTRALE ANLAUFSTELLE HOSPIZ

030 40711113 | Mo. bis Fr. 9 - 15 Uhr | post@hospiz-aktuell.de

Die Berliner Verfügung für Notfälle (Berliner Notfallverfügung) ist eine Ergänzung zur normalen Patientenverfügung im Land Berlin. Sie gibt Menschen die Möglichkeit, in einem kurzen und überschaubaren Dokument ihren Willen zur medizinischen Behandlung im Notfall festzuliegen. In dieser Verfügung werden vier Therapieziele formuliert, zwischen denen sich der Betroffene entscheiden soll:

  • Maximaltherapie/Krankenhaus und Intensivtherapie

  • Krankenhaus ohne Intensivtherapie, keine Reanimation (REA)

  • Kein Krankenhaus, keine REA, vor-Ort-Therapie

  • ausschließlich palliative Behandlung vor Ort

Die Berliner Verfügung für Notfälle soll durch eine beratende Person erklärt und mit der Hausärzt:in besprochen und ausgefüllt werden.

Sondertelefon zur Berliner Verfügung für Notfälle

Durch die Covid-19-Pandemie wuchs und wächst die Sorge der Menschen in Berlin um die eigene Gesundheit, aber auch um die ihrer Nahestehenden. Vor diesem Hintergrund hat die Zentrale Anlaufstelle Hospiz eine Sondernummer für Beratungen zum Thema Vorsorge geschaltet.
Das zusätzliche Angebot richtet sich insbesondere an Menschen ab 60 Jahren und bietet den Service, Fragen und Anliegen klären zu können sowie (unter Einbezug von Ärzt:innen) Vorsorgedokumente zu erstellen.

Hierzu gehören eine Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und/oder die Berliner Verfügung für Notfälle, diese finden Sie HIER. Über die Hotline ist es möglich, sich für eine zeitnahe telefonische Eins-zu-Eins-Beratung anzumelden. Relevante Unterlagen werden vorab zugesandt. Das Angebot ist kostenlos!

Sondernummer:    40 71 11 14 für Über-60jährige

Beratungszeiten:   Mo bis Fr von 9:00-15:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeit ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Die Berater:innen rufen am folgenden Werktag zurück.