Berliner Notfallverfügung
Die Berliner Notfallverfügung ist eine Ergänzung zur normalen Patientenverfügung, die es seit 2019 im Land Berlin gibt. Sie gibt Menschen die Möglichkeit, in einem kurzen und überschaubaren Dokument ihren Willen zur medizinischen Behandlung im Notfall festzuliegen. In dieser Verfügung werden vier Therapieziele formuliert, zwischen denen sich der Betroffene entscheiden soll und das im akuten Notfall dem Notarzt vorgelegt wird.
Wichtig ist, dass bei der Erstellung zumindest ein betreuender Facharzt eingebunden wurde. Er bestätigt durch seine Unterschrift, dass er zu den Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen beraten und an der Erstellung der Notfallverfügung mitgewirkt hat. Wenn der Nachweis einer entsprechenden Beratung fehlt, kann ein Notarzt vermuten, dass der Betroffene nicht genau wusste, wofür oder gegen welche Maßnahmen er sich entschieden hat un das Dokument ist nicht bindend für ihn.
Die vier Therapieziele in der Notfallverfügung
- Maximaltherapie/Krankenhaus und Intensivtherapie
- Krankenhaus ohne Intensivtherapie, keine Reanimation (REA)
- Kein Krankenhaus, keine REA, vor-Ort-Therapie
- ausschließlich palliative Behandlung vor Ort