Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

ZENTRALE ANLAUFSTELLE HOSPIZ

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Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)

Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) wurde 2015 in das Deutsche Hospiz- und Palliativgesetz aufgenommen, um einen geordneten und fachlichen Dialogprozess über das Leben und Sterben zwischen Bewohner:innen, Nahestehenden sowie Ärzt:innen und Heimmitarbeiter:innen anzubieten. Auch soll über Möglichkeiten der hospizlich-palliativen Versorgung beraten werden.
Laut Idee der GVP gibt es geschulte Berater:innen, die Bewohner:innen zum Lebensende beraten und dabei Nahestehende, Ärzt:innen sowie das Pflege- und Beratungsteam mit einbeziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich das Lebensende der Bewohner:innen an ihren individuellen Wünschen orientiert.
Instrumente in der GVP, die sich als ein Prozess versteht, können Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung sowie eine Notfallplanung sein. Sie sollen in Beratungsgesprächen und Fallbesprechungen nachvollziehbar erklärt und vermittelt und wenn nötig auch in leichter Sprache angepasst werden. Natürlich ist es aber auch möglich und wichtig, ohne diese Formalien über das Leben und Sterben miteinander ins Gespräch zu kommen.

Dreiklang der Gesundheitlichen Versorgungsplanung

Die Gestaltung von Gesundheitlicher Versorgungsplanung sollte sich am sogenannten „Dreiklang der GVP“ orientieren, der in der DHPV-Fachgruppe Hospizkultur und Palliativmedizin in stationären Pflegeeinrichtungen und über die deutschsprachige Fachgesellschaft Palliative Geriatrie (FGPG) vertreten wird. Das bedeutet:

Gesundheitliche Versorgungsplanung soll für die

(1) Leistungsberechtigten von kompetenten Personen aus der jeweiligen Einrichtung (Berater:innen) und

(2) unter Einbezug regionaler Kooperationspartner:innen (z. B. Hospizdienst, SAPV) sowie

(3) in Gestaltung eines jeweiligen Heimnetzwerkes

verbindlich gestaltet und umgesetzt werden.

Die Zentrale Anlaufstelle Hospiz hat sich gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie (KPG) im Rahmen des Meinungsbildungsprozesses zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung und der bundesweiten Vereinbarung beteiligt. Zudem wurde ein beachtetes Pilotprojekt im Netzwerk Palliative Geriatrie Berlin durchgeführt.
Das KPG beteiligt sich zudem an der Arbeitsgruppe „Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeheimen“ des Runden Tisches und entwickelt dazu kommunale Strategien zur Etablierung von GVP im Land Berlin weiter.
Seit 2021 bietet die Zentrale Anlaufstelle Hospiz gemeinsam mit dem Kooperationspartner KPG Bildung regelmäßige Qualitätszirkel für GVP-Berater*innen in Berlin an.