Assistierter Suizid: Einen guten Umgang finden
Leid, Angst und ein hohes Maß an Verzweiflung können bei Schwerstkranken dazu führen, dass sie sterben wollen. Ein Wunsch, der in höchstem Maße einen offenen, respektvollen und sensiblen Umgang erfordert und keinesfalls tabuisiert werden darf. Schließlich kann erst ein offener Umgang mit diesem existentiellen Anliegen dazu führen, mit dem Patienten, seinen Angehörigen und den Pflegenden und Ärzt:innen ins Gespräch zu kommen, Alternativen aufzuzeigen und zu versuchen, einen anderen Weg zu finden.
Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Spätestens nach dem Urteil Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist es für alle in der Palliativversorgung Tätigen mehr denn je notwendig, sich mit Suizidwünschen, auseinanderzusetzen.
Darin hatten die Richter:innen die Verfassungswidrigkeit des Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches (StGB) festgestellt und diesen gekippt. In dem sogenannten „Sterbehilfe-Paragrafen“ wurde das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ geregelt und bei Missachtung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Mit dem Urteil umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht nun das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch unter Zuhilfenahme Dritter.
Anerkannt wurde damit ausdrücklich ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, außerdem wurde explizit hinzugefügt, dass dieses Recht die Freiheit einschließe, „sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“. Und das unabhängig vom Alter, vom Gesundheitszustand, von besonderen Motiven oder moralischen oder religiösen Erwägungen. Das Gericht betrachtet diese „selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben“ als „letzten Ausdruck von Würde“. Und die, so ist es am Anfang des Grundgesetzes zu lesen, ist unantastbar.
Doch steht diese Regelung auch im Spannungsfeld mit dem verfassungsmäßigen Schutz des Lebens. Darum ist es notwendig, allen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, Verbindlichkeiten an die Hand zu geben. In der vergangenen Legislaturperiode wurden dazu verschiedene Gesetzesentwürfe von Abgeordneten des Deutschen Bundestages eingebracht. Das Parlament wird sich in der neuen Legislaturperiode damit beschäftigen..
Wenn Sie Fragen und Anmerkungen zum Thema haben, sind wir offen für Austausch und Gespräch:
Tel. 030-40 71 11 13 oder post@hospiz-aktuell.de