Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

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Das Sterben eines Menschen mitzuerleben, fordert Angehörige und Nahestehende in ganz eigener Weise.
So sind sie mit existenziellen Fragen konfrontiert, müssen aber auch weitreichende Entscheidungen zur Versorgung des Sterbenden treffen. Oft möchten Betreuende wissen, wann „es“ soweit ist, doch das zu sagen, ist schwierig: Zwar gibt es viele körperliche Anzeichen im Vorfeld des Todes, doch kann niemand den Zeitpunkt ganz genau vorherbestimmen. Häufig bestimmt der Sterbende selbst, wann er das Leben loslässt – er wählt genau den Zeitpunkt, wo er alleine ist oder wartet auf eine bestimmte Person, die signalisiert, dass er jetzt gehen kann.
Nahestehende können dem Sterbenden übrigens noch viel Gutes tun: Bei ihm sein, mit ihm reden, gemeinsam singen oder beten. Berührungen und Nähe werden von sterbenden Menschen als wohltuend erlebt.

Nach Eintritt des Todes ...

  • Muss ein/e Ärzt:in gerufen werden, damit er den Tod feststellen und den sogenannten Totenschein ausstellen kann.

  • Muss der Verstorbene in Berlin innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. Es ist aber möglich, ihn zu Hause oder in der Einrichtung, in der er gestorben ist, aufzubahren.

  • Müssen Angehörige sich um die Bestattung kümmern! Für die sogenannte Bestattungspflicht ist im Berliner Bestattungsgesetz folgende Rangfolge festgelegt:

    Ehe- oder Lebenspartner:in; 2.  volljährige Kinder; 3. Eltern; 4. volljährige Geschwister; 5. volljährige Enkelkinder; 6. Großeltern.

  • Wenn die Angehörigen oder Dritte nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ist das zuständige Bezirksamt dazu verpflichtet.

Das muss nach dem Tod geregelt werden ...

  • Mitteilungen an Sozialversicherer und Behörden

  • Erbschaftsangelegenheiten

  • Bankangelegenheiten

  • Beendigung von Versicherungen, wie Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz.- und Lebensversicherungen

  • Kündigung von Verträgen, z. B. Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Tageszeitung, Wohnung

  • Mitteilung an Vereine und Verbände zur Beendigung der Mitgliedschaft

  • Wohnungsauflösung