Darauf sollten Sie achten!
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung:
Menschen in den letzten Lebensjahren sind oft auf medizinische Behandlung oder intensive Pflege angewiesen und können ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln. Auch in Folge eines Unfalls oder plötzlicher schwerer Krankheit kann es passieren, dass andere weitreichende Entscheidungen für einen Menschen treffen müssen. Darum ist es wichtig, vorzusorgen und Festlegungen zu treffen – so können zum Beispiel Ärzte so handeln, wie es der/die Patient:in gewollt hätte.
Darum:
Frühzeitig Gedanken über dieses Thema machen und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung verfassen!
Die verfassten Verfügungen dort hinterlegen, wo sie im Ernstfall schnell gefunden werden können!
Das sollten Sie wissen:
Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass nach dem Willen eines Menschen gehandelt wird, auch wenn er diesen nicht mehr verständlich äußern kann.
Eine Patientenverfügung regelt, ob ein Mensch in bestimmte, in Zukunft eventuell notwendige Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Eine Patientenverfügung kann unabhängig von Art und Stadium einer möglichen Erkrankung verfasst werden.
Niemand darf zum Abfassen einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Auch Krankenhäuser oder Pflegeheime dürfen eine Patientenverfügung nicht zur Bedingung für den Abschluss eines Vertrages machen!
Verfassen einer Patientenverfügung
Vordrucke zum Ankreuzen erfassen in Bezug auf eine medizinische Behandlung nicht die ganze Bandbreite der persönlichen Anliegen und Wünsche. Sie geben daher nur begrenzt Auskunft über die Haltung und den Willen eines Menschen. Es ist darum ratsam, die Patientenverfügung in einem selbst formulierten Text zu verfassen. Dabei empfehlen wir diesen Aufbau (siehe PDF).
Formulierungshilfen und Textbausteine finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.