Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die Letzte Lebensphase

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz erfolgte 2015 die Einführung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP)“. Pflegeheime und Wohnformen der Eingliederungshilfe können sich seitdem für die Einführung entscheiden und dieses wichtige Dialogangebot ihren Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten. Zahlreiche Berliner Einrichtungen haben dies bereits getan.

Bei der GVP geht es darum, betreuten Menschen die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase aufzuzeigen und festzuhalten, was den Menschen dazu wichtig ist. Das umfasst auch praktische Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung. Je nach individuellem Bedürfnis eines Menschen werden medizinische und pflegerische Abläufe in der letzten Lebensphase im Sterbeprozesses thematisiert, es werden auch mögliche Notfallsituationen und geeignete Maßnahmen der palliativmedizinischen, pflegerischen sowie psychosozialen Versorgung besprochen.

In den Pflegeheimen und Wohnformen der Eingliederungshilfe sind dafür geschulte sogenannte GVP-Beraterinnen tätig, die einen Dialogprozess über das Leben und Sterben zwischen Bewohnerinnen, Nahestehenden sowie Ärztinnen und Heimmitarbeiterinnen anregen.

Die GVP trägt zu Handlungssicherheit bei allen Beteiligten bei, unterstützt die Selbstfürsorge und Selbstbestimmung der Betroffenen und ist ein Beitrag für eine würdevolle Gestaltung der Versorgung am Lebensende.

Hier lesen Sie einen Artikel zur GVP in Wohnformen dert Eingliederungshilfe

Kurs bei KPG Bildung:
Berater:in Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach §132g SGB V) – zertifiziert

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) ist in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ein wichtiges und zusätzlich finanzierbares Angebot. Ziel ist ein fachlich fundierter Dialogprozess zwischen Bewohnerinnen und Beraterin bzgl. der Wünsche zur letzten Lebensphase unter Beteiligung der Ärzt:innen und des Versorgungsteams.
Im Kurs werden medizinische, pflegerische, ethische, rechtliche und kommunikative Aspekte im Kontext der GVP vermittelt (48 UE Theorie). Zudem werden begleitete GVP-Prozesse vor Ort durchgeführt (12 UE Praxis, 4 UE Fallbesprechung). Nach dem Praxisteil 1 sind Berater*innen berechtigt, Leistungen über die Krankenkassen abzurechnen.

Der Kurs gliedert sich in einen theoretischen Teil und zwei Praxisteile, in denen Beratungsprozesse vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und reflektiert werden. Der Kurs richtet sich an exam. Pflegekräfte, Sozialarbeiter:innen, Ärzt:innen und sonstige Berufsgruppen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Kurs beginnt mit dem ersten Block am 29. März 2023 (29.03–31.03.), weitere Termine: 19.–21.04., 07.07., 01.12.2023, jeweils 9-17 Uhr

Weitere Inos HIER und im Flyer zum Download.

Eine Dokumentation des Online-Fachgesprächs zur GVP am 11. November 2022 finden Sie HIER.