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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die Letzte Lebensphase

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz erfolgte 2015 die Einführung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP)“. Pflegeheime und Wohnformen der Eingliederungshilfe können sich seitdem für die Einführung entscheiden und dieses wichtige Dialogangebot ihren Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten. Zahlreiche Berliner Einrichtungen haben dies bereits getan.

Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner werden erst in der letzten Lebensphase in eine stationäre Einrichtung aufgenommen. Aus einzelnen Untersuchungen lassen sich die teilweise sehr kurzen Verweildauern entnehmen: So versterben 20 Prozent aller Bewohner:innen bereits innerhalb der ersten vier Wochen nach Heimaufnahme, nach einem Jahr knapp die Hälfte. Viele von ihnen sind demenziell erkrankt. Dies stellt eine besondere Herausforderung für die Einrichtungen und alle Mitarbeitenden gerade auch im Zusammenhang mit einer qualifizierten hospizlichen und palliativen Begleitung und Versorgung am Lebensende dar.

Aufgrund vielfältiger Initiativen von Trägern und Pflegeeinrichtungen wie dem Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie (KPG) in Berlin, gibt es inzwischen zahlreiche Beispiele einer erfolgreichen Einführung und Umsetzung von Hospizkultur und Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen in Deutschland und daraus abgeleitet vielfältige Erfahrungsberichte und Handlungsempfehlungen.

Um allen schwerstkranken und sterbenden Bewohner:innen und Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen ein Sterben ihren individuellen Bedürfnissen gemäß zu ermöglichen, bedarf es aber einer flächendeckenden Entwicklung von Hospizkultur und Palliativversorgung in allen stationären Pflegeeinrichtungen. Notwendig sind dazu die Übereinkunft über das zu Grunde liegende qualitative Verständnis in der stationären Altenpflege, darauf basierende Empfehlungen sowie deren Umsetzung in Deutschland.
Dazu gibt es vielfältigen Handlungsbedarf in der Verantwortung der verschiedenen Beteiligten – vor allem der Träger und der Einrichtungen selbst, aber auch der gesundheitspolitischen Akteure, der Hospiz- und Palliativverantwortlichen, der Gesellschaft insgesamt sowie der Politik.

Ganz praktisch geht es bei der GVP darum, betreuten Menschen die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase aufzuzeigen und festzuhalten, was den Menschen dazu wichtig ist. Das umfasst auch praktische Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung. Je nach individuellem Bedürfnis eines Menschen werden medizinische und pflegerische Abläufe in der letzten Lebensphase im Sterbeprozesses thematisiert, es werden auch mögliche Notfallsituationen und geeignete Maßnahmen der palliativmedizinischen, pflegerischen sowie psychosozialen Versorgung besprochen.

In den Pflegeheimen und Wohnformen der Eingliederungshilfe sind dafür geschulte sogenannte GVP-Beraterinnen tätig, die einen Dialogprozess über das Leben und Sterben zwischen Bewohnerinnen, Nahestehenden sowie Ärztinnen und Heimmitarbeiterinnen anregen. Die GVP trägt zu Handlungssicherheit bei allen Beteiligten bei, unterstützt die Selbstfürsorge und Selbstbestimmung der Betroffenen und ist ein Beitrag für eine würdevolle Gestaltung der Versorgung am Lebensende.

Hier lesen Sie einen Artikel zur GVP in Wohnformen dert Eingliederungshilfe

Kurs bei KPG Bildung: Berater:in Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach §132g SGB V) – zertifiziert

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) ist in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ein wichtiges und zusätzlich finanzierbares Angebot. Ziel ist ein fachlich fundierter Dialogprozess zwischen Bewohnerinnen und Beraterin bzgl. der Wünsche zur letzten Lebensphase unter Beteiligung der Ärzt:innen und des Versorgungsteams.
Im Kurs werden medizinische, pflegerische, ethische, rechtliche und kommunikative Aspekte im Kontext der GVP vermittelt (48 UE Theorie). Zudem werden begleitete GVP-Prozesse vor Ort durchgeführt (12 UE Praxis, 4 UE Fallbesprechung). Nach dem Praxisteil 1 sind Berater*innen berechtigt, Leistungen über die Krankenkassen abzurechnen.

Der Kurs gliedert sich in einen theoretischen Teil und zwei Praxisteile, in denen Beratungsprozesse vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und reflektiert werden. Der Kurs richtet sich an exam. Pflegekräfte, Sozialarbeiter:innen, Ärzt:innen und sonstige Berufsgruppen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Kurs beginnt mit dem ersten Block am 20. März 2024 (20.-22.03.), weitere Termine: 17.-19.04., 12.07., 06.12.2024, jeweils 9-17 Uhr

Weitere Inos HIER (Flyer Kurs GVP-Beratung 2024).


Info-Veranstaltung zur GVP am 11. November 2022: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - was ist das und wie wird sie gestaltet?

Zu einer Online-Informationsveranstaltung „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g SGB V im Land Berlin“ luden am 11. November 2022 das Vorsorgenetzwerk Berlin unter dem Dach der Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) in Kooperation mit dem Landesseniorenbeirat Berlin und dem Palliativgeriatrischen Konsiliardienst (PGKD) Berlin.
Die Veranstaltung richtet sich an Berliner Pflegeheime, Wohnformen der Eingliederungshilfe und deren Mitarbeitende. Erörtert werden sollten Fragen wie "Was bringt die GVP den betreuten Menschen überhaupt?", "Wofür ist die GVP wichtig?", "Wie lässt sie sich in den Einrichtungen praktisch umsetzen?", "Was braucht es, um dieses Angebot verlässlich zu etablieren?" oder "Was kostet die Einrichtungen die Schulung von GVP-Berater:innen und wie wird diese finanziert?"