Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

ZENTRALE ANLAUFSTELLE HOSPIZ

030 40711113 | Mo. bis Fr. 9 - 15 Uhr | post@hospiz-aktuell.de

Voraussetzung für eine medizinische Behandlung ist immer die Einwilligung der Patient:in.
Die Entscheidung, eine medizinische Behandlung abzubrechen oder die Durchführung einer lebensverlängernden Maßnahme abzulehnen, ist für die Ärzt:in bindend. Kann die Patient:in diese Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, greift eine Patientenverfügung. Sie ist ein Dokument über Vorstellungen und Willensäußerungen, die dann eingesetzt werden darf, wenn ein Mensch sich dazu nicht mehr selber äußern kann.

Das sollten Sie wissen:

  • Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass nach dem Willen eines Menschen gehandelt wird, auch wenn er diesen nicht mehr verständlich äußern kann.

  • Eine Patientenverfügung regelt, ob ein Mensch in bestimmte, in Zukunft eventuell notwendige Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

  • Eine Patientenverfügung kann unabhängig von Art und Stadium einer möglichen Erkrankung verfasst werden.

  • Niemand darf zum Abfassen einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Auch Krankenhäuser oder Pflegeheime dürfen eine Patientenverfügung nicht zur Bedingung für den Abschluss eines Vertrages machen!

Verfassen einer Patientenverfügung

Vordrucke zum Ankreuzen erfassen in Bezug auf eine medizinische Behandlung nicht die ganze Bandbreite der persönlichen Anliegen und Wünsche. Sie geben daher nur begrenzt Auskunft über die Haltung und den Willen eines Menschen. Es ist darum ratsam, die Patientenverfügung in einem selbst formulierten Text zu verfassen. Dabei empfehlen wir diesen Aufbau (siehe PDF).

Formulierungshilfen und Textbausteine finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz.

Beratung zur Patientenverfügung gibt es in der Zentralen Anlaufstelle Hospiz, bei spezialisierten Beratungsstellen, Hospizdiensten, Ärzt:innen und Notar:innen oder hier:

Eine sehr gute Übersicht zur Patientenverfügung inklusive häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions - FAQ) gibt es auf der Seite FUERSICHVORSORGEN der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V.

Eine FRau spricht am Telefon.
Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne! Foto: C. Pfister

Den Flyer zur Patientenverfügung und Beratunmg zur Patientenbverfügung der Zentralen Anlaufstelle Hospiz finden Sie hier zum Download. Außerdem gibt es die Inform,ationen HIER in zehn Sprachen.

Flyer zur Patientenvberfügungsberatung der Zenztralen Anlaufstelle Hospiz


Selbstbestimmt: Die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen

Bequem und in Ruhe von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen – das geht ab sofort mit „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“.

Dieser neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über die Verbraucherzenrale Berlin erreichbar. Grundlage dafür sind die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt hat und als PDF-Dokument zur Verfügung stellt.

Demenz und Patientenverfügung

Zu einem würdevollen Leben bis zuletzt gehört es auch, Menschen mit Demenz das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung zu garantieren - auch, was Entscheidungen für ihr Lebensende anbetrifft. Eine Patientenverfügung kann dabei helfen, denn eine einwilligungsfähige volljährige Person kann damit für den Fall einer (eventuell künftig eintretenden) Einwilligungs-unfähigkeit vorsorgen.
Doch wie ist es mit dementiell erkrankten Menschen, die diese Vorsorgemöglichkeit nicht rechtzeitig vor Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit ergriffen haben? Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat hierzu "Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen bei Demenz" herausgegeben: