Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt, die die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die diese Vollmacht erteilt hat. Eine Vorsorgevollmacht dient der rechtlichen Vorsorge, sie ist eine Willenserklärung mit Rechtscharakter für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers.
Das sollten Sie wissen:
Ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber:in und Bevollmächtigtem/Bevollmächtigter muss bestehen, eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Die Unterschrift sollte von der zuständigen Betreuungsbehörde im Sozialamt des Wohnbezirks beglaubigt werden, so könnten Zweifel an der Echtheit der Unterschrift ausgeräumt werden.
Bei Regelung von gesundheitlichen Angelegenheiten müssen Maßnahmen in Zusammenhang mit der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ausdrücklich benannt werden.
Achtung: Schutz vor Missbrauch
Leider passiert es immer wieder, dass diese Vollmachten missbraucht werden und diejenigen, die die Vollmacht geben, geschädigt werden. So zum Beispiel dadurch, dass notwendige Arztbesuche nicht veranlasst, Behördengänge nicht erledigt oder Gelder verschwendet oder veruntreut werden. Bitte beachten Sie darum unsere Tipps auf der Seite „Schutz vor Missbrauch“.