Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

ZENTRALE ANLAUFSTELLE HOSPIZ

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Mit einer Betreuungsverfügung legt man fest, wer „Betreuer:in“ werden soll. Das ist eine andere Rechtsposition als die eines/einer „Bevollmächtigten“: Mit einer Betreuungsverfügung können dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuer:in vorgeschlagen werden.
Das kann notwendig sein, wenn eine Person die eigenen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst regeln kann. Durch das Betreuungsgericht werden die Bereiche festgelegt, für die der/die Betreuer:in zuständig ist. Betreuer:innen sind gegenüber dem Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig.

Das sollten Sie wissen:

  • Es können Wünsche geäußert werden, wer zum/zur Betreuer:in bestellt werden soll oder wer nicht.

  • Es können auch konkrete Handlungsanweisungen für den/die Betreuer:in verfügt werden.

Was tun bei Gewalt gegen betreute Menschen?

Was tun, wenn ein betreuter Mensch körperlichen oder seelischen Übergriffen bzw. sogar Misshandlungen ausgesetzt ist? Und - noch schlimmer - was tun, wenn diese Übergriffe von der Person ausgehen, die eigentlich mit der Pflege und Betreuung bevollmächtigt ist? In solchen Fällen können die Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte eine wichtige Anlaufstelle sein.

Außerdem führt ein Infoblatt des "Netzwerk gewaltfreie Pflege" der Polizei Berlin die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten auf - je nachdem, ob die betroffene Person unter

- Betreuung durch ehrenamtliche oder berufliche/n Betreuer:in steht oder

- eine bevollmächtigte Person (in der Regel über eine Vorsorgevollmacht) eingesetzt ist.

Hier finden Sie den Informationsflyer zum "Netzwerk gewaltfreie Pflege"

Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Katharina Graffmann-Weschke | Johanna Erlbeck, Koordinatorinnen „Sichere Pflege“ Polizei Berlin
LKA 123 - Delikte an Schutzbefohlenen, Keithstr. 30, 10787 Berlin
Tel.: +4930 4664-912337 | Fax.: +4930 4664-912399
Katharina.Graffmann-Weschke@polizei.berlin.de

Weitere Informationen: Netzwerk Gewaltfreie Pflege - Berlin.de