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Vorsorgevollmacht: So schützen Sie sich vor Missbrauch

Veröffentlicht am 14.09.2022 von Claudia Pfister

Für den Fall, dass man durch Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage sein sollte, eigene Angelegenheiten zu regeln, ist eine Vorsorgevollmacht eine gute und wichtige Sache: Eine darin bestimmte Vertrauensperson ist befugt, finanzielle, organisatorische und medizinische Dinge für die Person erledigt werden, die diese Vollmacht erteilt hat.
Doch bergen die Befugnisse, die den Bevollmächtigten erteilt werden, auch die Gefahr des Missbrauchs. Eine Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel auch die Erlaubnis des „In-sich-Geschäftes“, ein Bevollmächtigter kann also Schenkungen aus dem zur Verwaltung anvertrauten Vermögen an sich selbst veranlassen. Auch kann es passieren, dass Behördengänge nicht erledigt oder Gelder verschwendet oder veruntreut werden. Gut beraten ist also, wer weiß, wie man dem Missbrauch vorbeugen kann.
Nützliche Tipps, wie man dem Missbrauch vorbeugen kann und was bei einem Verdachtsfall zu tun ist, finden Sie direkt auf dieser Homepage.

Ist der Schaden da, ist die Verzweiflung groß. Foto: Merja/Pixabay