Infos & Beratung rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer

ZENTRALE ANLAUFSTELLE HOSPIZ

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Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland: Instrument zur Einforderung der Rechte und Bedürfnisse von Sterbenden

Die Charta setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit dem Tod konfrontiert sind. Sie soll Orientierung geben für die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung, damit Betroffene in ihrer letzten Lebensphase gut und umfassend versorgt werden, Leben können und sterben dürfen. Ziel der Charta ist es, schwerstkranken und sterbenden Menschen unabhängig von ihrer Erkrankung, ihrer Lebenssituation oder des Versorgungsortes eine qualitativ hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung zu ermöglichen.

In fünf Leitsätze sind Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe formuliert, die diesem Ziel dienen und zugleich die gesellschaftlichen Herausforderungen widerspiegeln. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch.

In Deutschland wurde die Charta im September 2010 unter Trägerschaft des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes (DHPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlicht. Seitdem ist es gelungen, viele weitere Akteure in den Prozess einzubeziehen und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen Sterben, Tod und Trauer zu fördern.


Koordinierungsstelle Umsetzung Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Berlin (KUCiB)

Der Runde Tisch Hospiz- und Palliativversorgung Berlin hat nach Erscheinen der „Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie zur weiteren Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der Charta in Berlin beschlossen. Die Umsetzung tangiert nicht nur die spezialisierte, sondern auch die Regelversorgung, z. B. durch Hausärzte, Pflegestrukturen, Akteure der Wohnungslosen- oder Behindertenhilfe und Krankenhäuser.
Um in Berlin die Umsetzung der Charta zu flankieren, Partner:innen zu finden und zu vernetzen, Prozesse anzustoßen und zu begleiten sowie Ergebnisse zu dokumentieren und zu veröffentlichen, wurde unter dem Dach der Berliner Fach- und Spezialberatungsstelle „Zentralen Anlaufstelle Hospiz“ 2020 eine spezielle Koordinierungsstelle eingerichtet.

Charta-Infobrief

Hier finden Sie den Infobrief zum Charta-Prozess in Berlin mit aktuellen Nachrichten, Projekten und Terminen.

Leitlinie des Unionhilfswerks zur Begleitung und Betreuung von sterbenden Menschen, deren Angehörigen sowie Nahestehenden

Im Rahmen einer palliativen Versorgung steht die Leiden lindernde Betreuung der schwerstkranken und sterbenden Menschen im Vordergrund. Bei der kurativen Versorgung ist die Heilung einer Erkrankung das Ziel.

Zahlreiche Mitarbeiter aller Professionen, wie Pflegekräfte und Sozialarbeiter, wurden beim Berliner Träger Unionhilfswerk e. V. intensiv in Palliativpflege und -medizin sowie der hiermit verbundenen ethischen Grundhaltung geschult. Im Kontext dieser Schulungen sowie der inhaltlich-konzeptionellen Fortentwicklung der Pflegeangebote wurde eine „Leitlinie zur Begleitung und Betreuung von sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen und Nahestehenden im Unionhilfswerk" entwickelt. Impulsgeber war das Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie (KPG) - es übernahm die Moderation in diesem wichtigen, einjährigen Entwicklungs- und Diskussionsprozesses.

Die Leitlinie geht auf alle Bereiche ein, die eine würdevolle und ethisch vertretbare Betreuung und Versorgung sterbender Menschen betreffen. Dabei steht eine lebensbejahende Philosophie im Fokus, die einhergeht mit der Schaffung von Lebensqualität. Für diese tragen alle, die Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter eine große gemeinsame Verantwortung. Gleichfalls steht die Kommunikation mit Menschen in der letzten Lebensphase sowie deren Pflege und Zuwendung im Vordergrund. Nachzulesen ist auch, welche Entscheidungen am Lebensende von großer Bedeutung sind. Hinweise auf die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dienen als Grundlage für eine Beratung des alten und sterbenden Menschen sowie der Nahestehenden. Hervorgehoben wird dabei auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die Schmerzbehandlung durch Ärzte hat das Ziel, die Lebenssituation des Sterbenden zu verbessern oder zu erhalten. Die individuelle Begleitung der Sterbenden und deren Angehörigen durch Haupt- und Ehrenamtliche sowie die Begleitung nach dem Tod, zum Beispiel mit Abschiedsritualen, werden in der Leitlinie ausführlich beschrieben. Ein umfangreiches Literaturverzeichnis sowie eine nützliche Auflistung infrage kommender Kooperationspartner und ergänzender Angebote vervollständigen die wichtige Handreichung.

Info-Veranstaltung zur GVP am 11. November 2022:
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - was ist das und wie wird sie gestaltet?

Zu einer Online-Informationsveranstaltung „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g SGB V im Land Berlin“ luden am 11. November 2022 das Vorsorgenetzwerk Berlin unter dem Dach der Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) in Kooperation mit dem Landesseniorenbeirat Berlin und dem Palliativgeriatrischen Konsiliardienst (PGKD) Berlin.

Die Veranstaltung richtet sich an Berliner Pflegeheime, Wohnformen der Eingliederungshilfe und deren Mitarbeitende. Erörtert werden sollten Fragen wie "Was bringt die GVP den betreuten Menschen überhaupt?", "Wofür ist die GVP wichtig?", "Wie lässt sie sich in den Einrichtungen praktisch umsetzen?", "Was braucht es, um dieses Angebot verlässlich zu etablieren?" oder "Was kostet die Einrichtungen die Schulung von GVP-Berater:innen und wie wird diese finanziert?"