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Info-Materialien zum neuen Betreuungsrecht

Veröffentlicht am 10.03.2023 von Claudia Pfister

Seit dem 1. Januar gilt das novellierte Betreuungsrecht, dass Betroffenen mehr Selbstbestimmung und Mitsprache sowie bessere Qualität und Aufsicht garantieren soll.

Das Bundesministerium der Justiz hatte zum Inkrafttreten des neue Betreuungsrechts eine breit angelegte und professionell gestaltete Informationskampagne gestartet, dazu gehören auch speziell zugeschnittene Informationsmaterialien für verschiedene Akteure des Betreuungsrechts. Darin sind die relevanten Neuerungen für die jeweilige Gruppe von Akteuren zusammengestellt sind, so z. B.

  • Infopapieren für Richter/innen, Rechtspfleger/innen, Ärztinnen und Ärzte
  • Übersichten für Sozialleistungsträger und Sozialbehörden.

HIER finden Sie diese Papiere sowie Informationen zum neuen Betreuungsrecht.