Bundesländer lockern die Friedhofspflicht
Veröffentlicht am 28.11.2025 von Claudia Pfister
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern herrscht in Deutschland Friedhofspflicht. Etwas, das von vielen Menschen als ärgerlich und den eigenen Wünschen entgegenstehend angesehen wird, und so werden immer wieder Wege gesucht (und gefunden) dies über Umwege zu umgehen.
Als erstes Deutsches Bundesland hat nun Rheinland-Pfalz an der Friedhofspflicht gerüttelt und das Bestattungsrecht umfassend liberalisiert. Künftig ist es dort unter anderem möglich, die Asche Verstorbener zu einem Erinnerungsstück verarbeiten und sie unter dem heimischen Apfelbaum oder in einem der großen Flüsse des Bundeslandes bestatten zu lassen. Und auch Baden-Württemberg zieht nach und prüft eine Lockerung des Bestattungsrechts. Künftig könnten auch dort Urnen im eigenen Garten oder neue Bestattungsformen wie Beerdigung oder Diamantbestattungen erlaubt werden.
Die Vorteile liegen für viele Angehörige auf der Hand: Die Kosten für diese Art der Bestattung sind deutlich geringer als auf dem Friedhof. Und es besteht vielfach auch der Wunsch, dass der Verstorbene in der unmittelbarer Nähe, zum Beispiel im eigenen Garten, die letzte Ruhe findet.
Wie es in den Bundesländern aussieht und was sich evtl. im nächsten Jahr diesbezüglich bewegen wird, dazu gibt die BILD-Zeitung einen Überblick.