Reerdigung als neue Bestattungsform erlaubt
Veröffentlicht am 22.06.2026 von Claudia Pfister
Schleswig Holstein erlaubt als erstes Bundesland eine dritte Bestattungsform neben der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Der Landtag in Kiel verabschiedete am 18. Juni 2026 einstimmig einen Gesetzentwurf, der künftig die sogenannte „Reerdigung“ ermöglicht. In diesem Verfahren werden die sterblichen Überreste in einem geschlossenen Behälter in Heu, Stroh, Grünschnitt und andere pflanzliche Stoffe eingebettet und binnen etwa 40 Tagen zu Erde umgewandelt - quasi "kompostiert". Die Sargpflicht entfällt, es ist das erste Mal seit rund 150 Jahren, dass in Deutschland eine neue Bestattungsform eingeführt wird.
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