Altenhilfestrukturgesetz beschlossen
Veröffentlicht am 06.06.2026 von Claudia Pfister
Ende Mai hat das Berliner Abgeordnetenhaus das bundesweit erste Altenhilfestrukturgesetz beschlossen. Damit schafft Berlin verbindliche landesgesetzliche Vorgaben für die Altenhilfe, an die dann auch die Bezirke gebunden sind.
In der Vergangenheit fehlte es an Verbindlichkeit der Strukturen in der Berliner Altenhilfe, dass soll sich mit dem neuen Gesetz ändern: Es soll Information und Zugänge zu Begegnungsorten geben, um Einsamkeit vorzubeugen und Möglichkeiten des gesellschaftlichen Engagements aufzuzeigen. Daneben sollen Beratungsstellen zu Fragen rund ums Alter informieren, Hilfebedarfe feststellen und weiterleiten. Intention des neuen Gesetzes ist es, Altenhilfe vor allem präventiv und unterstützend zu gestalten, um die Eigenständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Übergänge in Pflegebedarfe vorausschauend zu gestalten.
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